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Fortbildung "Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte"

Kurse zum Erwerb und zur Auffrischung der allgemeinen Rettungsfähigkeit

Nr Titel Ort Beginn Ende Plätze Aktion

Informationen zur Fortbildung


Die DLRG OG Rhede bietet im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Schulsport die Fortbildung "Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte" an.

 

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport


Der Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport des Ministerium für Schule und Bildung NRW vom 01.12.2014 regelt unter anderem die Bestimmungen zum Nachweis der Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte und gibt weitere Informationen rund um das Thema Sicherheit im Sport- und Schwimmunterricht. Demnach muss neben der ständigen Selbstprüfung spätestens alle 4 Jahre eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung trägt die Schulleitung. Die Rettungsfähigkeit wird auch auf Personen ausgeweitet, die im Rahmen des Ganztags oder unterstützend im Schwimmunterricht aktiv sind. Die aktuelle Fassung des Erlasses finden Sie auf der Homepage Schulsport-NRW.de.

 

Ziel der Fortbildung 


Ziel der Fortbildung ist der Erwerb bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Zielgruppe


Die Fortbildung richtet sich an Lehrer/ -innen einschließlich Lehramtsanwärter/ -innen sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten im Bereich der Schwimmausbildung tätig sind sowie Personen, die sich zu Schwimmbegleiter/ -innen ausbilden lassen oder die als Hilfskräfte die in Abstimmung mit den Schulträgern die Aufsicht beim Schulschwimmen unterstützen möchten.

 

Inhalte der Fortbildung


Die Inhalte der Fortbildung entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildung "Rettungsfähigkeit", die das Ministerium für Schule und Weiterbildung mit den Schwimmsport treibenden Verbänden, die zur Abnahme berechtigt sind, entwickelt hat:

  • Ertrinkungs- und Badetod
  • Verhalten bei Rettungen
  • Rettung durch Schwimmen
  • Abwehr von Umklammerung
  • Rettung mit Hilfsmitteln
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
  • Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
  • Kreislaufstillstand/HLW
  • Tief- und Streckentauchen
  • Umklammerungen entweder vermeiden oder sich aus diesen lösen
  • Transport- und Schlepptechniken
  • Handhabung von Rettungsmitteln

 

Leistungen zum Nachweis der Allgemeinen Rettungsfähigkeit


Die Lehrkraft muss das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen – Bronze – besitzen oder das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • 10 m weit tauchen,
  • sich aus Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen lösen,
  • eine andere Person mittels Kopfschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

 

Rahmenbedingungen des Kurses


  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit erfolgt ausschließlich bei den schwimmsporttreibenden Verbänden.
  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
  • Der Stundenumfang beträgt mindestens 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten. Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
  • Die Rettungsfähigkeit wird bei erfolgreicher Teilnahme durch eine Bescheinigung nachgewiesen.
  • Der Teilnahmebeitrag ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60 € pro Teilnehmer. Mit diesem Beitrag sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten.
  • Im Rahmen der Prüfung wird das Deutsche Schwimmabzeichens (Bronze) absolviert und ggf. bei Bedarf ein entsprechender Schwimmpass ausgestellt.

 

Ansprechpartner 


Carsten Tangelder
Koordination Rettungsfähigkeit

E-Mail:    rettungsfaehigkeit@rhede.dlrg.de

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung!

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