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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Rhede e.V. findest du hier .

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Mitgliedschaft in der Ortsgruppe

Um Mitglied in der DLRG OG Rhede zu werden sind keine besonderen Voraussetzungen von Nöten. Wir nehmen jeden Menschen bei uns in der Ortsgruppe auf. Die Mitgliedschaft kann mit der Anmeldung beantragt werden.

Die Beitrittserklärung kann online heruntergeladen und dann entweder ausgefült per Mail an mitgliedschaft@rhede.dlrg.de geschickt oder montags bei den Trainern abgegeben werden. Nach einer Bearbeitungszeit erhält das neue Mitglied einen Mitgliedsausweis, der beim Training sowie bei Jugendveranstaltungen mitgebracht und vorgezeigt werden muss.

NEU ab 2025: Der Mitgliedsbeitrag wird nun immer zu Beginn des neuen Geschäftsjahrs zum 10. Januar im Voraus per Lastschriftmandat eingezogen. Die Mitgliedschaft beträgt immer ein Jahr, jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Mitgliedsbeitrag wird immer für das ganze Jahr fällig, egal wann im Jahr man der DLRG beitritt. 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit für:

Kinder / Jugendliche (0-17 Jahren)25,00€
Erwachsene (ab 18 Jahren)40,00€
Familien (2 Erwachsene + 2 Kinder unter 18 Jahren)80,00€

 

Das Anmeldeformular zum Download gibt es hier.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen und wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam, wenn sie spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres bei mitgliedschaft@rhede.dlrg.de eingegangen ist. Dafür bitte das unterschriebene Kündigungsschreiben als PDF oder auch als Foto an die E-Mail anhängen. Kündigungen ohne Unterschrift sind nicht gültig. Nach Eingang einer Kündigung der Mitgliedschaft erhält das Mitglied nach Bearbeitungszeit immer eine Kündigungsbestätigung. Damit erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf des Geschäftsjahres.

Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von einem Jahresbeitrag, wenn der Rückstand mindestens einmal unter Fristsetzung angemahnt wurde. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden. 

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