Mitgliedschaft in der Ortsgruppe
Um Mitglied in der DLRG OG Rhede zu werden sind keine besonderen Voraussetzungen von Nöten. Wir nehmen jeden Menschen bei uns in der Ortsgruppe auf. Die Mitgliedschaft kann mit der Anmeldung beantragt werden.
Die Beitrittserklärung kann online heruntergeladen und dann entweder ausgefült per Mail an mitgliedschaft@rhede.dlrg.de geschickt oder montags bei den Trainern abgegeben werden. Nach einer Bearbeitungszeit erhält das neue Mitglied einen Mitgliedsausweis, der beim Training sowie bei Jugendveranstaltungen mitgebracht und vorgezeigt werden muss.
Der Mitgliedsbeitrag wird immer zu Beginn des neuen Geschäftsjahrs zum 10. Januar im Voraus per Lastschriftmandat eingezogen. Die Mitgliedschaft beträgt immer ein Jahr, jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Mitgliedsbeitrag wird immer für das ganze Jahr fällig.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für das Jahr 2025:
Kinder / Jugendliche (0-17 Jahren) | 25,00€ |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | 40,00€ |
Familien (max. 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 80,00€ |
Ab einem Eintritt nach dem 1. September reduziert sich der Beitrag auf:
Kinder / Jugendliche (0-17 Jahren) | 15,00€ |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | 30,00€ |
Familien (max. 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 60,00€ |
NEU ab 2026
In der letzten Jahreshauptversammlung vom 06. April 2025 wurde für eine Erhöhung der Beitrittspreise abgestimmt, da wir in den nächsten Jahren weniger Fördergelder aufgrund nachlassender Spendengelder erhalten werden. Diese Beitrittserhöhung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt dann:
Kinder / Jugendliche (0-17 Jahren) | 30,00€ |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | 45,00€ |
Familien (max. 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 90,00€ |
Ab einem Eintritt nach dem 1. September reduziert sich der Beitrag auf:
Kinder / Jugendliche (0-17 Jahren) | 20,00€ |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | 30,00€ |
Familien (max. 2 Erwachsene + Kinder unter 18 Jahren) | 60,00€ |
Beitrittserklärung zum Download
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur schriftlich erfolgen und wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam, wenn sie spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres bei mitgliedschaft@rhede.dlrg.de eingegangen ist. Dafür bitte das unterschriebene Kündigungsschreiben als PDF oder auch als Foto an die E-Mail anhängen. Kündigungen ohne Unterschrift sind nicht gültig. Nach Eingang einer Kündigung der Mitgliedschaft erhält das Mitglied nach Bearbeitungszeit immer eine Kündigungsbestätigung. Damit erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf des Geschäftsjahres.
Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von einem Jahresbeitrag, wenn der Rückstand mindestens einmal unter Fristsetzung angemahnt wurde. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden.